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| Arbeitgeber AGG Beförderung Diskriminierung | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, AGG, Beförderung, Diskriminierung Das Landesarbeitsgericht Berlin gab der Klägerin Recht. Die bittere Konsequenz für den Arbeitgeber: Er muss der bei der Beförderung übergangenen Mitarbeiterin eine Entschädigung von 20.000 € zahlen. Doch damit nicht genug. Zusätzlich wurde ihr vom Gericht die entstehende Gehaltsdifferenz ohne zeitliche Befristung zugesprochen. Dass Frauen auf der Führungsebene gar nicht vertreten waren, werteten die Richter als Indiz für Diskriminierung. Zudem sei die Klägerin von Vorgesetzten herabgewürdigt und eingeschüchtert worden (Az. 35 Ca 7741/07). Gegen das Urteil hat die GEMA zwar Revision eingelegt, wird damit aber wohl nur teilweise Erfolg haben. Denn auch das Bundesarbeitsgericht dürfte die unausgewogene Personalstatistik monieren. Zudem: Die angeblich fehlende Qualifikation eines abgelehnten Bewerbers hätten Arbeitgeber zu dokumentieren. Dieser Fall bestätigt erneut, wie wichtig für Sie ein fundiertes Vorgehen bei der Stellenbesetzung bzw. Beförderung ist. Ansonsten können Sie nicht beweisen, tatsächlich den am besten geeigneten Kandidaten befördert zu haben. Unglückliche, herabwürdigende Äußerungen von Vorgesetzten sollten auf jeden Fall vermieden werden. Auch ein eklatantes Missverhältnis der Geschlechterquoten kann – wie hier – verhängnisvoll sein.
Der Deutsche Wirtschaftsbrief 1/2009 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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