Arbeitgeber Altersteilzeit

Welches Altersteilzeit-Modell Ihre Mitarbeiter nutzen, dürfen Sie als Arbeitgeber bestimmen
Die Arbeitnehmer eines Betriebs hatten tarifvertraglich Anspruch auf Altersteilzeit nach dem 60. Lebensjahr. Ein 61-jähriger Mitarbeiter verlangte daraufhin die Nutzung seiner Altersteilzeit nach dem Blockmodell. Also die Aufteilung der verbleibenden Arbeitszeit in eine Arbeits- und eine anschließende Freistellungsphase. Doch der Arbeitgeber lehnte ab. Die ausreichende Einarbeitung einer Ersatzkraft sei bis dahin unmöglich. Daraufhin klagte der Mitarbeiter auf Inanspruchnahme des Blockmodells. Indes:

Seine Klage vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte keinen Erfolg (Az. 6 Sa 136/07). Trotz seines tarifvertraglichen Anspruchs auf Altersteilzeit könne er deren Verteilung nicht bestimmen. Dazu sei allein der Arbeitgeber berechtigt. Dieser hatte sachliche Gründe gegen das Blockmodell angeführt. Hier durfte der Mitarbeiter seine Arbeitszeit bis zu seinem Ausscheiden also nur gleichmäßig reduzieren.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 08/2008

Chefredakteur
Dr. Erhard Liemen




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