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| Arbeitgeber Altersteilzeit | ||
Welches Altersteilzeit-Modell Ihre Mitarbeiter nutzen, dürfen Sie als Arbeitgeber bestimmen Seine Klage vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte keinen Erfolg (Az. 6 Sa 136/07). Trotz seines tarifvertraglichen Anspruchs auf Altersteilzeit könne er deren Verteilung nicht bestimmen. Dazu sei allein der Arbeitgeber berechtigt. Dieser hatte sachliche Gründe gegen das Blockmodell angeführt. Hier durfte der Mitarbeiter seine Arbeitszeit bis zu seinem Ausscheiden also nur gleichmäßig reduzieren. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 08/2008 Chefredakteur Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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