Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeit Kündigung

Achtung Arbeitgeber: Das Urteil eines Arbeitsgerichts lädt bei Arbeitsunfähigkeit förmlich zum Missbrauch ein
Stellen Sie sich vor: Ein Mitarbeiter legt Ihnen ein Attest vor, das seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Kurz darauf lesen Sie im Sportteil Ihrer Zeitung, dass der Mann erfolgreich an Marathonläufen teilnimmt. Wegen ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Lohnfortzahlung sprechen Sie ihm die sofortige Kündigung aus. Daraufhin legt der Mitarbeiter ein Attest vor, wonach Marathonläufe den Genesungsverlauf nicht behindern. So geschehen vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg (Az. 9 Ca 475/06), die Kündigung durch den Arbeitgeber war damit rechtswidrig.

Kläger war ein Lagerist mit gebrochener Schulter. Das Gericht stellte allein auf das ärztliche Attest ab. Ob die Teilnahme am Marathon den Genesungsverlauf tatsächlich nicht behindere, sei nicht entscheidend. Selbst wenn diese Annahme falsch gewesen sei, habe der Arbeitnehmer darauf vertrauen können.

Auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist: Es zeigt, wie weit Gerichte den Kündigungsschutz auslegen. Wer krank wird, kann sich einfach ein Tätigkeitsfeld aussuchen, das ihm besonders viel Spaß macht. Bestätigt ein Arzt, dass es die Heilung nicht hemmt, wird diese Bescheinigung für Sie als Arbeitgeber zum Kündigungsschutzwall.

26/2007




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