Arbeitgeber Arbeitszimmer Miete

Wann Sie das häusliche Arbeitszimmer eines Ihrer Arbeitnehmer von diesem mieten können
Damit hat sich das Finanzgericht Köln befasst (Az. 12 K 47/02). Im Urteilsfall war der Kläger Vertriebsleiter. Obwohl ihm im Betrieb ein Büro zur Verfügung stand, hatte er sein Arbeitszimmer an den Chef vermietet. Seine Begründung: Auf diese Weise könne er auch nach Dienstschluss und am Wochenende arbeiten.

Das genügt nicht. Das Finanzamt hat die Einnahmen aus der Miete zu Recht als zusätzlichen Arbeitslohn erfasst. Anzuerkennen sind derartige Mietverhältnisse nur, wenn ein überwiegend betriebliches Interesse vorliegt. Wann das gemäß Bundesfinanzhof der Fall sein kann (Az. VI R 25/02), erfahren Sie hier:

Etwa dann, wenn für einen Mitarbeiter im Betrieb kein geeignetes Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Oder wenn Sie für andere Arbeitnehmer Räumlichkeiten von fremden Dritten extra anmieten müssten. Sie müssen also als Arbeitgeber Kosten für eine Miete sparen oder andere betriebliche Vorteile erzielen.

Liegen entsprechende Voraussetzungen vor, muss der Mietvertrag wie unter Fremden abgeschlossen werden. Es sollte also ein schriftlicher Vertrag vorgelegt werden können, der alle Rechte und Pflichten regelt. Besonders wichtig ist, dass Sie als Arbeitgeber eine angemessene Miete zahlen.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 08/2008

Chefredakteur
Dr. Erhard Liemen




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