Arbeitgeber Beleidigung Kündigung

Nicht jede Beleidigung durch einen Mitarbeiter rechtfertigt gleich eine fristlose Kündigung
Keine Frage: Beleidigungen durch Arbeitnehmer untergraben Ihre Autorität als Arbeitgeber und sind inakzeptabel. Sie stellen damit regelmäßig einen Grund zur Kündigung dar. Fristlos darf diese aber nicht immer erfolgen. Einen derartigen Fall entschied vor Kurzem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 10 Sa 1321/06):

Einem Mitarbeiter eines Unternehmens mit Hauptsitz in Sachsen war eine Falschbuchung unterlaufen. Nachdem sein Fehler dort entdeckt worden war, kommentierte er das mit den Worten „Scheiß-Stasi-Mentalität“. Der Arbeitgeber erfuhr davon und kündigte dem Mitarbeiter fristlos. Dagegen klagte dieser – mit Erfolg. Die Beleidigung habe sich nicht direkt gegen den ostdeutschen Geschäftsführer gerichtet, so das LAG. Auch sei der Arbeitnehmer überfordert gewesen und habe schon häufig überreagiert. Beachten Sie daher:

Um wegen Beleidigung fristlos kündigen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.   Nach sorgfältiger Abwägung darf Ihnen als Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sein.

Auch wenn die Beleidigung nur geringfügig war, ist eine fristlose Kündigung regelmäßig ausgeschlossen. Ebenso, wenn Sie von einem notorisch impulsiven Mitarbeiter beleidigt wurden. In solchen Fällen gilt: Sie dürfen nur abmahnen und erst im Wiederholungsfall ordentlich kündigen, so „Arbeitsrecht kompakt“. 

23/2007




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