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| Arbeitgeber Beleidigung Kündigung 32/2008 | ||
Die Richter des Landesarbeitsgerichts Mainz entschieden, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt war. Und zwar wegen der langen Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters, so die Begründung (Az. 3 Sa 442/07). Dem Auflösungsantrag des Arbeitgebers gegen Zahlung einer Abfindung gaben sie allerdings statt. Denn: Die fortgesetzte Beleidigung lasse keine weitere gedeihliche Zusammenarbeit erwarten. Tipp für Arbeitgeber: Eine gerichtliche Auflösung können Sie nur bei ordentlicher Kündigung beantragen. Sprechen Sie daher ggf. neben einer fristlosen hilfsweise immer auch eine ordentliche Kündigung aus. Das empfehlen die Kollegen vom Bonner Dienst „Arbeitsrecht kompakt“. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 32/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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