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| Arbeitgeber Bewerber Vorstellungsgespräch | ||
Vorstellungsgespräch: Arbeitgeber müssen einem Bewerber nicht alle Fahrtkosten erstatten So das AG Köln bei einem Bewerber, der für die Fahrt von Brühl nach Bergisch-Gladbach zu einem Vorstellungsgespräch teilweise ein Taxi nutzte. Dann verlangte er vom Unternehmer 60 € Fahrtkostenerstattung. 30 € sprachen ihm die Arbeitsrichter schließlich zu. Begründung: In der Wegbeschreibung der Firma sei die Anreise per Taxi ausdrücklich erwähnt gewesen. Ein zumindest teilweiser Erstattungsanspruch sei deshalb rechtens (Az. 2 Ca 10220/04). Vermeiden Sie als Arbeitgeber bei der Einladung von Bewerbern zu einem Vorstellungsgespräch daher solche Angaben. Wenn überhaupt, empfehlen Sie eingeladenen Kandidaten die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit ersparen Sie sich mögliche Forderungen nach Erstattung unverhältnismäßig hoher Fahrtkosten. Üblich ist beispielsweise die Anreise mit der Deutschen Bahn in der 2. Klasse. Ist Ihr Betrieb verkehrsungünstig gelegen, weisen Sie bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch vorsorglich auf mögliche Verzögerungen bei der Anfahrt hin. Bewerber können so von vornherein genügend Spielraum bei der Fahrtzeit einplanen. 26/2007 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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