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| Arbeitgeber Bewerber Anfechtung | ||
Eine erfolgreiche Anfechtung des Arbeitsvertrags setzt voraus, dass der Bewerber vorsätzlich gehandelt hat. Zudem muss ihm klar gewesen sein, dass die falschen Angaben für die Einstellung maßgeblich waren. Ist das der Fall, wird das geschlossene Arbeitsverhältnis durch die Anfechtung rückwirkend beendet. Eventuell schon gezahlten Lohn können Sie aber nicht zurückverlangen. Für die Anfechtung haben Sie als Arbeitgeber ein Jahr Zeit. Wann die Frist zu laufen beginnt, ist jedoch umstritten. Fechten Sie daher unverzüglich an, sobald Sie wissen, dass Sie ein Bewerber belogen oder betrogen hat. Soweit die Empfehlungen des Bonner Dienstes „Arbeitsrecht kompakt“. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 42/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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