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| Arbeitgeber Deutschkenntnisse Kündigung | ||
Der Arbeitgeber habe nicht dargelegt, dass Produktionshelfer umfassende Deutschkenntnisse bräuchten. Eine betriebliche ISO-Zertifizierung rechtfertige die pauschale Erhöhung der Sprachanforderungen nicht. Dadurch werde der spanische Arbeitnehmer in unzulässiger Weise benachteiligt. Konsequenz: Die betriebsbedingte Kündigung war unwirksam (Az. 16 Sa 544/08). Fazit für Arbeitgeber: Fordern Sie gute Deutschkenntnisse von Mitarbeitern nur, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Die Sprachkenntnisse müssen zur Ausübung der Tätigkeit auch tatsächlich erforderlich sein, wie etwa bei Sekretärinnen. Achtung, wenn später aufgrund geänderter Rahmenbedingungen besseres Deutsch erforderlich wird: Dann dürfen Sie bei mangelnden Kenntnissen nicht sofort kündigen. Bieten Sie zunächst Fortbildungsmaßnahmen an. Erst wenn diese erfolglos bleiben oder ein Mitarbeiter sie ganz ablehnt, ist Ihnen die Kündigung erlaubt. Der Deutsche Wirtschaftsbrie 4/2009 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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