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| Arbeitgeber Gehalt Konto | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Gehalt, Konto Zu Recht, entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 13 Sa 1496/08). Die Begründung: Da der Arbeitgeber das Gehalt auf das alte, falsche Konto überwiesen hatte, fehlte es an der sogenannten Erfüllungswirkung der Zahlung. Der Vergütungsanspruch, der üblicherweise mit dem Geldeingang erlischt, bestand in diesem Fall somit fort. Konsequenz: Der Arbeitgeber musste das Gehalt ein zweites Mal zahlen. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 7/2009 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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