Arbeitgeber Gehalt Konto

Suchbegriffe: Arbeitgeber, Gehalt, Konto

Vorsicht Falle! Überweisen Sie Gehalt auf ein falsches Konto, müssen Sie womöglich doppelt löhnen
Eine Arbeitnehmerin hatte keinen Zugriff mehr auf ihr bisheriges Konto und eröffnete daraufhin ein neues. Ihren Arbeitgeber bat sie, ihr Gehalt künftig auf dieses neue Konto zu zahlen. Der Chef überwies jedoch versehentlich weitere drei Monatsgehälter auf das alte Konto. Die Folge: Die Mitarbeiterin verklagte ihn auf erneute Zahlung ihres Arbeitsentgelts.

Zu Recht, entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 13 Sa 1496/08). Die Begründung: Da der Arbeitgeber das Gehalt auf das alte, falsche Konto überwiesen hatte, fehlte es an der sogenannten Erfüllungswirkung der Zahlung. Der Vergütungsanspruch, der üblicherweise mit dem Geldeingang erlischt, bestand in diesem Fall somit fort. Konsequenz: Der Arbeitgeber musste das Gehalt ein zweites Mal zahlen.
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 7/2009

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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