Arbeitgeber Kündigung Krankenhaus

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Die 3-wöchige Kündigungsschutz-Klagefrist ist trotz Krankenhausaufenthalts einzuhalten
Ein Arbeitnehmer erhielt während seiner Suchttherapie im Krankenhaus vom Arbeitgeber die Kündigung  Sechs Wochen später erhob er dagegen Klage. Doch der Chef verwies auf die geltende 3-Wochen-Frist. Da diese verstrichen gewesen sei, bleibe die Kündigung wirksam. Der Mitarbeiter indes argumentierte: Wegen seines Aufenthaltes im Krankenhaus habe er die Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig erheben können.

Vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bekam der Arbeitgeber Recht (Az. 6 Ta 22/08).   Allein der Aufenthalt im Krankenhaus sei kein Grund, die verspätete Klage des Mitarbeiters gegen die Kündigung zuzulassen. Dieser habe keine konkreten Tatsachen nennen können, die ihn an der Klageerhebung gehindert haben. Krankheit genügt als Grund nur, wenn sie die Entscheidungsfähigkeit eines Arbeitnehmers beeinträchtigt. 
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 30/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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