Arbeitgeber Kündigung Privatpost

Von Mitarbeitern, die Privatpost auf Ihre Kosten versenden, dürfen Sie sich als Arbeitgeber sofort trennen
Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht zugunsten eines Arbeitgebers entschieden (Az. 16 Sa 1885/06). Ein Arbeitnehmer hatte Privatpost für ca. 5 € Porto durch die Firmen-Frankiermaschine laufen lassen. Der Betrug war wegen der auffälligen handgeschriebenen Adressen auf den Briefen aufgeflogen. Die Folge: Der Mitarbeiter erhielt von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer hielt das jedoch für übertrieben und verklagte seinen Chef. Indes:

Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht. Der Mitarbeiter habe einen erheblichen Vertrauensbruch begangen. Deshalb sei die fristlose Kündigung unabhängig von der relativ geringen Schadenshöhe gerechtfertigt.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 48/2007, Chefredakteur Dr. Erhard Liemen




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