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| Arbeitgeber Lohnfortzahlung Krankheit | ||
Eine neue Krankheit während der 6-wöchigen Lohnfortzahlung verlängert den Anspruch nicht Nein, urteilten die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 3 Sa 585/06). Es bleibt dabei: Die Pflicht für einen Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung besteht lediglich für einen Zeitraum von sechs Wochen. Überschneiden sich verschiedene Krankheiten während dieser Frist, verlängert das die Anspruchsdauer nicht. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 32/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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