Arbeitgeber Lohnfortzahlung Krankheit

Eine neue Krankheit während der 6-wöchigen Lohnfortzahlung verlängert den Anspruch  nicht
Ein Arbeitnehmer war krankgeschrieben. Nach wenigen Wochen kam noch eine weitere Krankheit hinzu. Dadurch verlängerte sich seine Arbeitsunfähigkeit über den Zeitraum von sechs Wochen hinaus. Die Folge: Der Mitarbeiter meinte, damit würde auch eine neue 6-wöchige Frist zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu laufen beginnen.

Nein, urteilten die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 3 Sa 585/06). Es bleibt dabei: Die Pflicht für einen Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung besteht lediglich für einen Zeitraum von sechs Wochen. Überschneiden sich verschiedene Krankheiten während dieser Frist, verlängert das die Anspruchsdauer nicht.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 32/07




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