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| Arbeitgeber Minijob Direktversicherung | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Minijob, Direktversicherung Der Vorteil für Ihren Minijobber: Er kann so für die geleistete Mehrarbeit eine kleine Rente ansparen. Ohne eigene Einzahlungen leisten zu müssen und ohne die Privilegien eines Minijobbers zu verlieren. Denn: Ihre Beiträge in die Direktversicherung werden auf den Lohn nicht angerechnet – der Beschäftigte bekommt weiterhin 400 € ausgezahlt. Und beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber kann er die erworbenen Rentenansprüche mitnehmen. Aber auch für Sie als Arbeitgeber hat das Modell der Minijob-Rente per Direktversicherung Vorteile. I Ihre Einzahlungen bleiben nämlich bis zur Höhe von 212 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus sind die Beiträge natürlich als Betriebsausgaben abziehbar. Die Voraussetzungen sind: Der Minijob in Ihrem Unternehmen ist für Ihre Aushilfskraft das erste, unbefristete Arbeitsverhältnis. Sie darf also keinen Hauptjob haben. Zudem muss die Mehrarbeit geltenden Lohnvorgaben entsprechen. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 45/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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