Arbeitgeber Minijob Direktversicherung

Suchbegriffe: Arbeitgeber, Minijob, Direktversicherung
So können Sie als Arbeitgeber eine 400-€-Aushilfskraft motivieren, etwas mehr zu arbeiten
Aushilfen, die in Ihrem Unternehmen einen Minijob ausüben, sind häufig nicht daran interessiert, ein wenig Mehrarbeit zu leisten. Denn: Durch den höheren Lohn würde die 400-€-Grenze überschritten, Steuern und Abgaben wären fällig. Wenn nur geringe Mehrarbeit ansteht und eine Neueinstellung nicht lohnen würde, gibt es aber eine Lösung: Bieten Sie Ihrer Aushilfskraft an, eine Minijob-Rente in Form einer Direktversicherung für sie abzuschließen. 

Der Vorteil für Ihren Minijobber: Er kann so für die geleistete Mehrarbeit eine kleine Rente ansparen. Ohne eigene Einzahlungen leisten zu müssen und ohne die Privilegien eines Minijobbers zu verlieren. Denn: Ihre Beiträge in die Direktversicherung werden auf den Lohn nicht angerechnet – der Beschäftigte bekommt weiterhin 400 € ausgezahlt. Und beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber kann er die erworbenen Rentenansprüche mitnehmen.

Aber auch für Sie als Arbeitgeber hat das Modell der Minijob-Rente per Direktversicherung Vorteile. I Ihre Einzahlungen bleiben nämlich bis zur Höhe von 212 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus sind die Beiträge natürlich als Betriebsausgaben abziehbar. Die Voraussetzungen sind: Der Minijob in Ihrem Unternehmen ist für Ihre Aushilfskraft das erste, unbefristete Arbeitsverhältnis. Sie darf also keinen Hauptjob haben. Zudem muss die Mehrarbeit geltenden Lohnvorgaben entsprechen. 
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 45/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur
 




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