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| Arbeitgeber Praktikanten Vergütung | ||
Suchbegriffe: Arbeitgeber, Praktikanten, Vergütung Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Zur Begründung führten die Richter an: Die tatsächliche Tätigkeit sei nicht die einer Praktikantin gewesen, sondern typisch für Arbeitnehmer. Und für die sei eine monatliche Vergütung von 375 € sittenwidrig (Az. 5 Sa 45/07). Tipp für Arbeitgeber: Echte Praktikanten stellen noch keine vollwertigen Arbeitskräfte für Ihr Unternehmen dar. Denn: Bei ihnen steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Eine niedrige Vergütung ist deshalb gerechtfertigt. Anders sieht es dagegen aus, wenn Praktikanten die gleiche Arbeit leisten wie Vollzeitmitarbeiter. Dann müssen Sie sie auch so bezahlen, warnen die Kollegen vom Bonner Dienst „Arbeitsrecht kompakt“. Der Deutsche Wirtschaftsbrie 26/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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