Arbeitgeber Praktikanten Vergütung

Suchbegriffe: Arbeitgeber, Praktikanten, Vergütung

Achtung Arbeitgeber: Beim Einsatz von Praktikanten kann Ihnen Vollzeitvergütung drohen
Eine Hochschulabsolventin war in einem Verlag für sechs Monate als Praktikantin eingestellt worden.  Sie sollte 375 € monatlich erhalten und dafür während 35 Wochenstunden allgemeine Arbeiten erledigen. Tatsächlich eingesetzt wurde sie jedoch für anspruchsvolle Aufgaben in der Veranstaltungsorganisation. Folge: Nach Ablauf des Praktikums forderte sie vom Arbeitgeber die Vergütung einer vergleichbaren Vollzeitkraft von 2.000 €.

Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Zur Begründung führten die Richter an: Die tatsächliche Tätigkeit sei nicht die einer Praktikantin gewesen, sondern typisch für Arbeitnehmer. Und für die sei eine monatliche Vergütung von 375 € sittenwidrig (Az. 5 Sa 45/07). Tipp für Arbeitgeber:

Echte Praktikanten stellen noch keine vollwertigen Arbeitskräfte für Ihr Unternehmen dar. Denn: Bei ihnen steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Eine niedrige Vergütung ist deshalb gerechtfertigt. Anders sieht es dagegen aus, wenn Praktikanten die gleiche Arbeit leisten wie Vollzeitmitarbeiter.  Dann müssen Sie sie auch so bezahlen, warnen die Kollegen vom Bonner Dienst „Arbeitsrecht kompakt“.
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrie 26/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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