![]() |
||
| Arbeitgeber Raucherentwöhnung | ||
Wollen Sie als Arbeitgeber Mitarbeitern eine Raucherentwöhnung spendieren, warten Sie zunächst noch ab Die Ausweitung der Rauchverbote führt in der Finanzverwaltung vielleicht bald zu einer anderen Beurteilung. So hat die Oberfinanzdirektion Rheinland die Finanzämter derzeit zur Zurückhaltung aufgefordert. Konkret: Anfragen, wie die steuerliche Einstufung einer Raucherentwöhnung aussieht, sollen zunächst zurückgestellt werden. Das spricht dafür, dass ein betriebliches Interesse demnächst anerkannt werden könnte. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 36/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
||