Arbeitgeber Stundenzettel Kündigung

Suchbegriffe: Arbeitgeber, Stundenzettel, Kündigung
Wenn Arbeitnehmer ihre Stundenzettel nicht richtig ausfüllen, droht ihnen die Kündigung
Die im Stundenzettel eingetragene Arbeitszeit eines Monteurs war in zwei Fällen von den Angaben seiner Kollegen abgewichen. Und zwar um jeweils eine Stunde. Vom Arbeitgeber zur Rede gestellt, gab der Monteur an, es handele sich lediglich um ein Versehen. Der Chef kannte jedoch kein Pardon und sprach dem Mitarbeiter die fristlose Kündigung aus. Der klagte dagegen – und verlor.

Zwar handelte es sich hier nur um geringfügige Ungenauigkeiten in den Arbeitszeitnachweisen. Indes:  Der Verdacht des Arbeitszeitbetrugs war gravierend, befanden die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt/M. Zudem war die Belegschaft mehrfach vom Arbeitgeber aufgefordert worden, ihre Stundenzettel  exakt auszufüllen. Die fristlose Kündigung des Monteurs sei daher gerechtfertigt (Az. 7 Ca 6552/07).
 

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 18/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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