![]() |
||
| Arbeitgeber Unfallversicherung | ||
Haben Sie als Arbeitgeber eine Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen, sind Ihre Mitarbeiter zu informieren Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich und einer Teilzahlung durch die Versicherungsgesellschaft. Den fünfstelligen Differenzbetrag musste der Arbeitgeber als Schadenersatz zahlen. Dazu das Gericht: Informieren Arbeitgeber nicht über derartige Direktansprüche aus einer Unfallversicherung, verletzen sie ihre Aufklärungspflicht. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 38/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
||