Arbeitgeber Unfallversicherung

Haben Sie als Arbeitgeber eine Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen, sind Ihre Mitarbeiter zu informieren
Das gilt uneingeschränkt, wenn Mitarbeitern so ein Direktanspruch auf Leistungen der Unfallversicherung zusteht. Sonst kann es teuer werden. Ein Wirtschaftsprüfer hatte eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Eine Mitarbeiterin, die einen Unfall erlitten hatte, erfuhr davon erst nach einigen Jahren. Sie forderte Geld. Der Versicherer wies die Zahlung der Invaliditätsentschädigung wegen verspäteter Geltendmachung zurück. Die Frau klagte bis zum Bundesarbeitsgericht und erzielte dort einen Teilerfolg (Az. 8 AZR 707/06):

Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich und einer Teilzahlung durch die Versicherungsgesellschaft. Den fünfstelligen Differenzbetrag musste der Arbeitgeber als Schadenersatz zahlen. Dazu das Gericht: Informieren Arbeitgeber nicht über derartige Direktansprüche aus einer Unfallversicherung, verletzen sie ihre Aufklärungspflicht.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 38/07




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