Arbeitgeber rauchen Kündigung

Achtung Arbeitgeber, wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter über Arbeitskollegen beschwert, die am Arbeitsplatz rauchen
Das Passivrauchen am Arbeitsplatz ist gemäß dem Hessischen Landessozialgericht ein Grund zur Kündigung. Betroffene können sofort kündigen, da dafür ein wichtiger Anlass vorliege (Az. AZ L 6 AL 24/05).

Eine sofortige Kündigung dürfte zwar nicht die Regel sein, sie ist aber in Einzelfällen für Sie als Arbeitgeber auch nicht auszuschließen. Sollte ein Arbeitnehmer nicht an seinem Job hängen, könnte er sich auf die Gesundheitsgefahr berufen, die dadurch entsteht, dass seine Kollegen am Arbeitsplatz rauchen.  Trotz eigener Kündigung hat er dann laut Gericht sofort Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

20/2007




Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich