Arbeitsagentur, Diskriminierung, Stellenanzeige


Suchbegriffe: Arbeitsagentur, Diskriminierung, Stellenanzeige
Wenn die Arbeitsagentur bei einer Stellenanzeige Fehler macht, brauchen Sie sich das nicht zurechnen zu lassen
Ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 11 Sa 95/08): Für ein Hotel wurde eine Arbeitskraft gesucht. Die Stellenanzeige war geschlechtsneutral formuliert. Die Arbeitsagentur stellte sie in verkürzter Form ins Internet. Anstatt von einer Hotelfachkraft war nur noch von einer Hotelfachfrau die Rede. Mit dieser Konsequenz: Ein männlicher Bewerber, der eine Absage erhalten hatte, klagte 5.000 € wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung ein. 

Trotz Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz brauchte der Arbeitgeber nicht zu zahlen. Er hatte diese Stellenanzeige weder so veranlasst, noch deren Veröffentlichung im Internet genehmigt. Es fehlt damit an der Absicht zur Diskriminierung, die Voraussetzung für eine Schadenersatzforderung ist.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 52/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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