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| Arbeitslohn Absenkung des Lohns bei Fehlverhalten | ||
Arbeitslohn: Fehlverhalten von Mitarbeitern dürfen Sie nicht mit einer Absenkung des Lohns ahnden
Ein Sachbearbeiter hatte Betriebsinterna von seinem Firmen-PC zur Veröffentlichung an die Presse gegeben. Ganz klar – das war ein Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Quittung folgte prompt: Sein Arbeitgeber kündigte ihm fristlos, bot aber zugleich die Weiterbeschäftigung zu niedrigerem Lohn an.
Dieses Angebot nahm der Mitarbeiter unter Vorbehalt an, erhob aber zugleich Änderungsschutzklage. Der Chef hingegen argumentierte, das geringere Entgelt sei als Warnung an den Arbeitnehmer zu verstehen. Zudem stelle es im Vergleich zur sofortigen Beendigungskündigung das mildere Mittel dar. Indes:
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 28/2009) Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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