Arbeitslohn unbegründete Kündigung

Erweisen sich Kündigungsgründe als haltlos, müssen Arbeitgeber womöglich Abfindung zahlen

Das folgt ganz aktuell aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az. 2 Sa 105/09). Einer Altenpflegerin war von ihrem Arbeitgeber, dem Betreiber eines Altenwohnheims, gekündigt worden. Er hatte ihr vorgeworfen, eine gebrechliche Bewohnerin angerempelt zu haben, woraufhin diese gestürzt sei. Nach dem Sturz sei die Seniorin von der Pflegerin zudem nicht versorgt worden.
 
Im anschließenden Kündigungsschutzprozess milderte der Arbeitgeber seine Vorwürfe zwar leicht ab. Die Anschuldigung der mangelnden Versorgung nahm er jedoch nicht zurück und schlussfolgerte daraus: Für die Betreuung teilweise sehr kranker Heimbewohner sei die Pflegerin nicht mehr tragbar.
 
Wegen einer fehlenden vorherigen Abmahnung war die Kündigung sozialwidrig, befanden die Richter. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Klägerin zehn Jahre lang tadellos gearbeitet habe. Außerdem habe der Arbeitgeber seine extremen Vorwürfe gegen die Pflegerin nicht beweisen können. Es sei vielmehr zu befürchten, dass er in zukünftigen Fällen ähnliche Verhaltensweisen zeigen werde. Konsequenz: Der Arbeitgeber musste der gekündigten Pflegerin eine Abfindung zahlen.
 
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 45/2009)
 
Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur 



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