![]() |
||
| Arbeitsverträge, Lohnpfändung | ||
Neue Arbeitsverträge: Darin können Sie als Arbeitgeber Kostenerstattung für eine Lohnpfändung vereinbaren Das bestätigt das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 823/06). Zwei Jahre war ein Gehalt gepfändet worden. Wegen der angefallenen Kosten hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich 20 € vom Lohn abgezogen. Gestützt auf eine Betriebsvereinbarung, wonach er 3 % des gepfändeten Betrags einbehalten durfte. Indes: Diese Vereinbarung akzeptierte das Gericht nicht. Auch gesetzliche Erstattungsansprüche wurden verneint. Wenn Sie vorbeugen wollen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit der separaten Vereinbarung in den einzelnen Arbeitsverträgen. 17/2007 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
||