Arbeitsverträge, Lohnpfändung

Neue Arbeitsverträge: Darin können Sie als Arbeitgeber Kostenerstattung für eine Lohnpfändung vereinbaren
Das hatte ich Ihnen im Brief 52/05 geraten und bei Interesse daran eine Musterformulierung angeboten. Denn: Ansonsten müssen Sie die Kosten einer Gehalts- oder Lohnpfändung aus eigener Tasche zahlen.

Das bestätigt das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 823/06). Zwei Jahre war ein Gehalt gepfändet worden. Wegen der angefallenen Kosten hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich 20 € vom Lohn abgezogen. Gestützt auf eine Betriebsvereinbarung, wonach er 3 % des gepfändeten Betrags einbehalten durfte. Indes:

Diese Vereinbarung akzeptierte das Gericht nicht. Auch gesetzliche Erstattungsansprüche wurden verneint. Wenn Sie vorbeugen wollen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit der separaten Vereinbarung in den einzelnen Arbeitsverträgen.

17/2007




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