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| Arbeitszimmer, Steuer | ||
Finanzgericht bejaht Mehrfamilienhaus-Variante beim „außerhäuslichen“ Arbeitszimmer Die Kosten für dieses Apartment sind in voller Höhe von der Steuer absetzbar (Az. 10 K 839/04). Das Finanzamt hatte wegen der direkt angrenzenden Etage hier ein „häusliches“ Arbeitszimmer gesehen. Das wies das FG zurück, ließ allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 46/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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