Arbeitszimmer Privathaus


Arbeitszimmer Privathaus
Prüfen Sie, ob Sie Räume in Ihrem Privathaus beruflich oder betrieblich nutzen können
Ob Besprechungs- oder Ausstellungsräume, Archive oder Lager – alles kommt in Betracht. Mit einer Ausnahme: Verbannen Sie alles, was für die Nutzung der Räumlichkeit als häusliches Arbeitszimmer sprechen könnte. Also raus mit dem Schreibtisch, allen sonstigen üblichen Büromöbeln und Arbeitsmitteln wie dem PC. Gelingt das, können Sie die Raumkosten laut Bundesfinanzhof in voller Höhe steuerlich geltend machen.

Denn: Was kein Arbeitszimmer ist, darf steuerlich auch nicht so behandelt werden (Az. VI R 15/07). Es genügt, dass Sie eine nahezu ausschließlich berufliche Nutzung der Räumlichkeiten in Ihrem Privathaus nachweisen. Die Einschränkungen für Arbeitszimmer gelten dann nicht. Der Werbungskostenabzug ist unbegrenzt. Eine private Nutzung darf das Finanzamt nicht einfach unterstellen. Es trägt dafür die Feststellungslast.
 




Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich