Arzt, Schadenersatz

Wendet ein Arzt eine wenig erforschte Behandlungsmethode an, muss er Patienten aufklären
Ein Patient mit Bandscheibenleiden wollte keine Operation und entschied sich für die „Racz“-Methode: Dabei wird ein Präparat in die Bandscheibe injiziert. Die Krankenkasse bezahlt dieses Verfahren nicht. Nach der Behandlung bekam der Patient starke Schmerzen und Darmprobleme. Er verklagte seinen Arzt.

Die Richter des BGH sprachen dem Kranken Schadenersatz und Schmerzensgeld zu (Az. VI ZR 35/06). Denn: Der Arzt habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass die Racz-Methode erst wenig erforscht war. Diese Information sei aber erforderlich gewesen, damit der Patient die Risiken hätte abwägen können. Der bloße Hinweis des Arztes auf die möglichen Folgen der Behandlung sei nicht ausreichend. Das heißt: Wem Ähnliches passiert, der kann zumindest einen finanziellen Schadenersatz verlangen.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 40/07




Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich