Ausbildungskosten, Semestergebühren, Kindergeld

Suchbegriffe: Ausbildungskosten, Semestergebühren, Kindergeld

Zahlt ein Kind in Ausbildung Semestergebühren, sind auch das abziehbare Ausbildungskosten
Werden sie von den eigenen Einkünften des Kindes abgezogen, kann das Ihren Anspruch auf Kindergeld retten. So das FG Düsseldorf. Hier wäre sonst die für das Kindergeld schädliche Grenze von 7.680 € überschritten worden. Das Finanzamt hatte das abgelehnt, da Semestergebühren Tickets für öffentliche Verkehrsmittel enthalten.

Macht nichts, so das FG. Ein Student habe bei der Einschreibung keine Wahl, solche Beiträge zu vermeiden. Sie sind daher als besondere Ausbildungskosten zu berücksichtigen. Auf das Urteil können Sie sich berufen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen (Az. III R 38/08).

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 30/2008

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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