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| Ausbildungskosten, Semestergebühren, Kindergeld | ||
Suchbegriffe: Ausbildungskosten, Semestergebühren, Kindergeld Macht nichts, so das FG. Ein Student habe bei der Einschreibung keine Wahl, solche Beiträge zu vermeiden. Sie sind daher als besondere Ausbildungskosten zu berücksichtigen. Auf das Urteil können Sie sich berufen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen (Az. III R 38/08). Der Deutsche Wirtschaftsbrief 30/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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