Auslandsreise Reiserücktrittsversicherung

 
Eine Reiserücktrittsversicherung nützt Ihnen nichts, wenn Sie wegen Lappalien stornieren
 
Geradezu beispielhaft dafür ist dieser vom Amtsgericht München entschiedene Fall (Az. 275 C 9001/08): Eine Familie hatte eine Auslandsreise gebucht. Vor Reiseantritt erlitt der Sohn beim Sport einen Nasenbeinbruch. Das ist jedoch meistens keine schwere Erkrankung und eine Operation normalerweise nicht erforderlich. Dennoch nahm die Familie die Verletzung zum Anlass, die gesamte Reise zu stornieren.
 
In vergleichbaren Fällen sollten Sie zunächst abwarten, wie sich der Genesungsprozess entwickelt. Sollte sich in der Folgezeit herausstellen, dass eine Operation erforderlich ist, sind Sie auf der sicheren Seite. Da dann ein beachtlicher Grund für die Stornierung vorliegt, muss die Versicherung zahlen.
 
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief Sonderausgabe Juni/2009)
 
Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur



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