Auslandsreisen Bankunterlagen Selbstanzeige

Auslandsreisen Bankunterlagen Selbstanzeige

Führen Sie auf Auslandsreisen Bankunterlagen mit, kann Ihnen erheblicher Ärger drohen
Insbesondere, wenn sie Banken in Steueroasen betreffen, interessiert sich auch der Zoll für solche Daten. Das Risiko, dass es zu einer Beschlagnahme der Bankunterlagen kommt, ist in diesen Fällen folglich besonders hoch. Bei Auffälligkeiten wird das Wohnsitzfinanzamt innerhalb weniger Tage eine Kontrollmitteilung erhalten. Wo das geschieht, sind Sie in der Pflicht, die entsprechenden Sachverhalte lückenlos aufzuklären.

Wer mit den Bankunterlagen eine Selbstanzeige vorbereiten wollte, gerät unter extremen Druck. Denn: Diese setzt die genaue Angabe der erzielten Erträge voraus, was ohne die Unterlagen nicht möglich ist. Geht die Kontrollmitteilung aber beim Finanzamt ein, dürfte es für eine Selbstanzeige meist zu spät sein. Rechtsanwälte raten deshalb davon ab, bei Auslandsreisen sensible Daten mitzuführen – auch nicht auf Diskette.

Wer einen Steuerberater oder Anwalt mit dem Transport beauftragt, hat ebenfalls nur wenig Sicherheit. Berufen sich diese auf den Schutz von Mandantenunterlagen, dürfte die Beamten das kaum beeindrucken. Sie könnten es als Schutzbehauptung abtun und Tätigkeit in eigenen Geldangelegenheiten unterstellen.

Eine Alternative zum „händischen“ Transport von Bankunterlagen auf Auslandsreisen kann die Übermittlung per Post, Fax oder E-Mail sein. Aber auch dabei kann es zu Pannen kommen. Der wohl sicherste Weg, eine Selbstanzeige vorzubereiten: Eine ausländische Kanzlei des Vertrauens holt die erforderlichen Unterlagen selbst bei der Bank ab. Diese werden dann eingescannt und sämtliche Daten über ein leistungsfähiges Programm verschlüsselt. Anschließend gehen sie per E-Mail oder Datenträger an den hiesigen Anwalt oder Steuerberater.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 17/2009

Dr. Erhard Liemen
Chefredakteur




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