Auto, Betrug, Kaskoversicherung

Kommt Ihnen Ihr Auto durch Betrug abhanden, zahlt Ihnen die Kaskoversicherung nichts
Für Sie, wie einfallsreich Betrüger sind: Ein Fahrzeugbesitzer hatte sein Auto per Internet zum Verkauf angeboten. Der Interessent bestand darauf, eine Probefahrt ohne den Eigentümer zu machen. Der betrügerische Trick: Als Sicherheit hatte er einen Mercedes zurückgelassen, der sich später jedoch als gestohlen herausstellte. In einem anderen Fall hatte ein Betrüger als angebliche Sicherheit einen Scheck über 38.000 € ausgestellt. Der Scheck erwies sich als ungedeckt. Auch hier war das Auto weg.

Da es sich um Betrug und nicht um Diebstahl handelt, brauchte die jeweilige Kaskoversicherung in beiden Fällen nicht zu zahlen. So im Fall 1 das LG Coburg (Az. 11 O 70/07), im Fall 2 das OLG Saarbrücken (Az. 5 U 650/05-100).

Sie sollten ein Auto nie unbedacht einem Fremden anvertrauen. Auch nicht gegen Sicherheitsleistungen. Stellen sich diese – wie hier beschrieben – als unbrauchbar heraus, tragen Sie allein den Schaden.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 38/07




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