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| Auto, Betrug, Kaskoversicherung | ||
Kommt Ihnen Ihr Auto durch Betrug abhanden, zahlt Ihnen die Kaskoversicherung nichts Da es sich um Betrug und nicht um Diebstahl handelt, brauchte die jeweilige Kaskoversicherung in beiden Fällen nicht zu zahlen. So im Fall 1 das LG Coburg (Az. 11 O 70/07), im Fall 2 das OLG Saarbrücken (Az. 5 U 650/05-100). Sie sollten ein Auto nie unbedacht einem Fremden anvertrauen. Auch nicht gegen Sicherheitsleistungen. Stellen sich diese – wie hier beschrieben – als unbrauchbar heraus, tragen Sie allein den Schaden. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 38/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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