Autodiebstahl, Versicherung, km-Leistung

Nach einem Autodiebstahl ist der Versicherung die bisherige km-Leistung mitzuteilen
Haben Sie längere Zeit nicht auf den Tachostand geachtet, sind nur ungefähre Angaben der Laufleistung möglich. Achtung: Dabei darf es auf keinen Fall zu größeren Abweichungen kommen.

Wird die tatsächliche km-Leistung nämlich um mehr als 10 % unterschritten, vermutet das Landgericht Koblenz Trickserei.  Die Versicherung darf dann nach einem Autodiebstahl die Schadensregulierung vollständig ablehnen (Az. 14 O 122/07). Auffliegen kann das Ganze, wenn das gestohlene Fahrzeug später wiedergefunden wird.

Der Deutsche Wirtschaftsbrief 37/07




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