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| Autodiebstahl, Versicherung, km-Leistung | ||
Nach einem Autodiebstahl ist der Versicherung die bisherige km-Leistung mitzuteilen Wird die tatsächliche km-Leistung nämlich um mehr als 10 % unterschritten, vermutet das Landgericht Koblenz Trickserei. Die Versicherung darf dann nach einem Autodiebstahl die Schadensregulierung vollständig ablehnen (Az. 14 O 122/07). Auffliegen kann das Ganze, wenn das gestohlene Fahrzeug später wiedergefunden wird. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 37/07 Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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