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| Autounfall, Reparatur, Verdienstausfall | ||
Zugleich hatte der Händler den Versicherer auf einen großen Verdienstausfall hingewiesen. Vor dem LG forderte er rund 5.000 € für die Wartezeit bis zur Reparaturfreigabe. Doch er bekam nur teilweise Recht. Denn die Reparatur des Wagens hätte sofort nach Begutachtung erfolgen müssen. Die Begründung der Richter: Wer auf die berufliche Nutzung eines Kfz angewiesen ist, habe einen weiteren Verdienstausfall zu vermeiden. Er dürfe nach einem Autounfall nicht auf die Zustimmung der Versicherung zur Reparatur warten, sondern müsse sofort selbst tätig werden. Dazu gehöre auch, sich um einen Kredit zu bemühen. Dessen Bewilligung hätte ca. fünf Tage gedauert. Nur hierfür und nicht für die gesamten 14 Tage musste die Versicherung hier den Verdienstausfall erstatten. Der Deutsche Wirtschaftsbrief 28/2008 Dr. Erhard Liemen Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich |
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