Avalkredite brauchen Sie nicht zu versteuern

Die Steuerfreiheit Ihrer Auszahlungen aus einer früher abgeschlossenen Lebensversicherung wird nicht dadurch gefährdet, dass Sie sie für einen Avalkredit als Sicherheit in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (27.3.2007, Az.: VIII R 27/05). Hintergrund: Ein selbstständiger Malermeister hatte bei seiner Bank einen solchen Avalkredit aufgenommen. Er wollte damit vorsorgen, falls seine Kunden aufgrund von Mängeln etwaige Haftungsansprüche gegen ihn geltend machen sollten.

Für diesen Avalkredit verlangte die Bank eine Sicherheit. Der Malermeister stellte ihr seine Ansprüche auf Auszahlung seiner Kapitallebensversicherung als Sicherheit zur Verfügung. Da die Versicherung vor 2005 abgeschlossen worden war, sollten diese Auszahlungen eigentlich steuerfrei sein.

Hier machte ihm aber das Finanzamt einen dicken Strich durch die Rechnung: Weil er die Lebensversicherung als Kreditsicherheit einsetzte, ließ sie die Auszahlungen nicht mehr als steuerfrei gelten. Zu Unrecht, befanden jetzt die Richter.

Ein Avalkredit, der nur im Falle eines Falles ausgezahlt wird, gilt nicht als „steuerschädliches“ Darlehen, befanden sie. Schließlich werde der Darlehensbetrag nicht ausgezahlt, sondern die Bank stelle nur eine Bürgschaft. Im Falle des Handwerkers wäre sie nur zum Tragen gekommen, wenn ein Kunde wirklich Haftungsansprüche gegen den Maler angemeldet hätte. Eine Streichung der Steuerfreiheit sei daher nicht rechtens, so das Gericht.


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