amtlicher Handel

Handel mit Wertpapieren, die nach bestimmten Regeln und Vorschriften am Amtlichen Markt zugelassen sind und gehandelt werden. Diese Unternehmen unterliegen im Gegensatz zum Geregelten Markt oder Freiverkehr einer verschärften Publizitätspflicht (§ 38 Börsengesetz).


Dieses Glossar ist ein kostenloser Service von Wirtschaft-vertraulich