Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Steuernummer

Für die Erreichung eines Vorsteuerabzugs ist die Angabe eines Aktenzeichens nicht ausreichend. Dies ist nur mit der korrekten Steuernummer möglich. Bei Rechnungen ohne Steuernummer sollten Sie eine berichtigte Rechnung anfordern.

Für das Thema Vorsteuerabzug ist folgender Fall interessant. Eine Firma war neu gegründet worden und das Finanzamt hatte ihr noch keine Steuernummer zugeteilt. Der Betrieb gab in seinen Rechnungen ersatzweise das Aktenzeichen des Schriftwechsels mit dem Amt an. Das war hier die Angabe „75/180 WV“.

Vorsteuerabzug ist nur mit korrekter Steuernummer möglich

Dazu urteilte der Bundesfinanzhof (Az. V R 55/09): Aktenzeichen dieser Art können auch bei einer Neugründung kein Ersatz für die Steuernummer sein und daher sind so ausgestellte Rechnungen nicht ordnungsgemäß. Ein Vorsteuerabzug kommt auch nicht in Betracht. Fehlt eine korrekte Steuernummer, sollten Sie umgehend eine neue, berichtigte Rechnung anfordern. Kommt Ihnen eine Steuernummer sonderbar vor, überweisen Sie sicherheitshalber nur den Nettobetrag. Zahlen Sie die Umsatzsteuer erst dann, wenn die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 7/2011)

Weitere kurze, präzise und direkt umsetzbare Tipps zu steuerrechtlichen Fragestellungen finden Sie im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, dem Informations- und Frühwarndienst.

Mehr zum Thema Steuern:

Ein vor 2001 errichtetes Eigenheim muss noch in diesem Jahr gedämmt werden

Weitere Themen und Artikel von Dr. Erhard Liemen für Unternehmer finden Sie hier:

FDP will Gewerbesteuerabschaffen!

Tankgutscheine: Ausgabe an Mitarbeiter ist erleichtert worden

Prokon-Genussrechte Was ist davon zu halten?

Facebook alias Goldgrube – ist es wirklich DAS Profitwunder?.

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

Trackbacks/Pingbacks

  1. Mietminderung bei Mängeln an Gewerbeimmobilien - 22. März 2011

    […] Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Steuernummer […]

Hinterlasse eine Antwort