Prokon-Genussrechte Was ist davon zu halten?

Wegen der attraktiven Verzinsung sind Prokon-Genussrechte beliebt. Dennoch warne ich vor diesen Genussrechten. Nicht nur die Höhe der Ausschüttungen ist langfristig fraglich, sondern auch die Risiken sind beträchtlich.

Es ist kein Wunder, dass Prokon-Genussrechte derart beliebt sind. Geworben wird schließlich mit einer Grundverzinsung von 6 % und einer zusätzlichen Gewinnbeteiligung. Schon ab 100 € kann man bei Prokon, die in erneuerbare Energien investieren, ein- und nach vier Jahren aussteigen. Rund 27.000 Anleger haben Genussscheine im Wert von 465 Mio. € erworben und dennoch rate ich davon ab.

Prokon-Genussrechte: Höhe der prognostizierten Ausschüttungen ist unrealistisch

Genussrechte bieten keinerlei dingliche Sicherheit und so tragen Zeichner das volle unternehmerische Risiko. Zum einen werden die Einspeisevergütungen für Ökostrom reduziert und zum anderen sind steigende Strompreise zu erwarten. Ausschüttungen bis zu 8 % jährlich dürften folglich nicht aufrecht zu erhalten sein.

Prokon-Genussrechte sind mit vielen Risiken verbunden

Garantiegeber ist eine GmbH, die jedoch im Ernstfall wegen geringer Kapitalausstattung ausfallen könnte. Geben viele ihre Prokon-Genussrechte ab dem vierten Jahr zurück, ist die Kapitalgarantie nichts mehr wert. Mangels Börsennotierung sind Verkäufe kaum möglich. Möglicherweise droht sogar ein Totalverlust. In Anbetracht dieser Risiken ist selbst die scheinbar attraktive Rendite noch viel zu niedrig.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 6/2011)

Im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, dem Informations- und Frühwarndienst, finden Sie rechtzeitig weitere kurze, präzise und direkt umsetzbare Tipps, mit denen Sie solche Risiken vermeiden. Dann sind Sie in der Lage zu agieren, bevor Sie nur noch reagieren können.


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