Schweizer Bankschließfächer: Vorsicht Betrugsfalle!

Viele Deutsche verwenden Bankschließfächer in der Schweiz, um der Abgeltungssteuer zu entgehen. Doch dabei sollte man sich vor Betrug in Acht nehmen. Ein Betrüger bot Safes an, zu denen er einen eigenen Schlüssel hatte.

Im Brief 46/10 hatte ich Ihnen geschrieben, dass Deutsche ihre Depots und Konten in der Schweiz auflösen. Um der Abgeltungsteuer zu entgehen, parken sie das Geld in Bankschließfächern. Jetzt wurde ein Betrugsfall aufgedeckt: Ein Schweizer Bankmitarbeiter hatte für sich selbst Safes angemietet, die er an Deutsche „untervermietete“.

Betrüger hatte von Bankschließfächern einen eigenen Schlüssel

Die Verträge waren so aufgemacht, als sei die Vermietung ordnungsgemäß mit der Bank vereinbart worden. Da der Betrüger über einen eigenen Schlüssel verfügte, hätte er sich jederzeit am Inhalt bedienen können. Denn die Innenbehälter waren nicht separat abschließbar. Kunden hätten womöglich arge Probleme bekommen: Niemand hätte dem Geldinstitut beweisen können, inwieweit er tatsächlich geschädigt worden wäre. Im Fall von Schwarzgeld hätte eine Strafanzeige möglicherweise sogar noch den Fiskus mobilisiert. Neben dem Verlust des Geldes hätten dann noch Steuernachforderungen gedroht. Ein weiterer Knackpunkt ist, dass beim Tod eines Safe-Inhabers niemand von dem Bankschließfach erfahren hätte – nicht einmal die Bank. Denn deren Vertragspartner war ja nicht der Kunde, sondern der eigene Mitarbeiter.

Bei der Einzahlung in Bankschließfächer gilt das Vier-Augen-Prinzip

Auch wenn es sich zunächst nur um einen Einzelfall handelt, sollten Deutsche besonders vorsichtig sein. Bankschließfächer ohne Konten sind in der Schweiz unüblich. Zudem gilt in Banken regelmäßig das Vier-Augen-Prinzip, wonach jeder Vertrag und jede Einzahlung von zwei Mitarbeitern gegengezeichnet wird. Das wiederum heißt, dass etwas im Busch sein könnte, wenn ein einzelner Bankmitarbeiter die Geschäfte allein abwickeln will.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 6/2011)

Im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, dem Informations- und Frühwarndienst, finden Sie rechtzeitig weitere kurze, präzise und direkt umsetzbare Tipps, mit denen Sie solche Risiken vermeiden. Dann sind Sie in der Lage zu agieren, bevor Sie nur noch reagieren können.


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  1. EU-Plan: Vorfälligkeitsentschädigung wird abgeschafft! - 28. Februar 2011

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