Altbausanierung: Steuerbegünstigung setzt bereits bestehenden Wohnraum voraus

Wenn Sie eine Altbausanierung vornehmen, dann können Sie nur für bestehende Wohnungen Steuervorteile erhalten. Wenn Sie allerdings zu Unrecht Steuervorteile erhalten haben, dann müssen Sie dennoch nichts zurückzahlen.

So lautet das Urteil zur Altbausanierung vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 2 K 3060/06 B) für einen Kläger, der eine Eigentumswohnung erwarb. Es ging dabei um ein Mehrfamilienhaus, das saniert und dann in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Die vom Kläger angeschaffte Wohnung wurde während der Sanierung im bisher unausgebauten Dach errichtet. Das Finanzamt erkannte ihm Steuervergünstigungen nur teilweise zu, wogegen der Käufer klagte.

Steuervergünstigung für die Altbausanierung ist zu Unrecht gewährt worden

Laut Finanzgericht wurde ihm die Steuervergünstigung für die Altbausanierung zu Unrecht gewährt, da es um einen Wohnungsneubau ging. Er hätte überhaupt keine Steuerbegünstigung erhalten dürfen, doch zurückzuzahlen braucht der Kläger nichts. Das Finanzgericht darf seine Situation nicht verbösern und Revision zum Bundesfinanzhof ist zugelassen.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 15/2011)

Solche kurzen und präzisen Tipps zum Thema Steuern erhalten Sie wöchentlich in der Publikation “Der Deutsche Wirtschaftsbrief” – Jetzt 30 Tage gratis testen!

Mehr zum Thema Steuern & Recht:

Wohnraummietvertrag: Das sollten Sie bei Größenangaben beachten

Ausbildungskosten als Sonderbetriebsausgaben?

Leasing-Auto: Bei Rückgabe kann ein „Minderwertausgleich“ drohen

Außerdem interessante Kategorien für Sie:

Wirtschaft & Politik

Unternehmen

Geldanlage.

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

Trackbacks/Pingbacks

  1. Einkommensteuererklärung: Wer Renten verschweigt, begeht Steuerhinterziehung - 28. Juni 2011

    […] Altbausanierung: Steuerbegünstigung setzt bereits bestehenden Wohnraum voraus […]

Hinterlasse eine Antwort