Gut versichert: Wie Sie sich als Selbständige gegen Schadenersatz absichern

Berufliche Risiken absichern

Passieren kann immer etwas. Deshalb besitzen auch viele Deutsche eine private Haftpflichtversicherung. Was viele dabei aber vergessen: Auch als Unternehmer, Selbständiger bzw. Freiberufler sollte man Risiken absichern, die sich aus Schadenersatzansprüchen durch die berufliche Tätigkeit ergeben könnten. Dabei wird zwischen einer Betriebs- und einer Berufshaftpflicht unterschieden.

 

Das leistet die berufliche Haftpflicht

Bei der Berufshaftpflichtversicherung geht es um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die aus Ihrer Berufsausübung entstehen. Ein klassisches Beispiel wäre eine private Haushaltshilfe oder Pflegekraft, welche die Wohnungsschlüssel ihres Kunden bzw. Patienten verliert. Kosten, die z. B. durch das Auswechseln der Schließanlage entstehen, würden von einer Berufshaftpflicht übernommen, da der Schaden in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht.

Während die meisten Berufsgruppen frei darüber entscheiden können, ob sie solch eine Versicherung nehmen, ist sie bei anderen gesetzlich vorgeschrieben. Dies resultiert aus der Möglichkeit, dass im Schadensfall entweder sehr große Summen ins Spiel kommen oder die Berufsgruppe bei ungerechtfertigten Forderungen besonders geschützt werden soll.

 

Für wen die Berufshaftpflicht auch wirklich Pflicht ist

Denn die Berufshaftpflicht ist nicht nur da, im Schadensfall zu zahlen. Vielmehr geht es dabei auch darum, eine entsprechende Überprüfung zu gewährleisten, ob die Ansprüche auch gerechtfertigt sind.

Zu den Berufsgruppen, für die eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, zählen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten. Die gesetzliche Pflicht leitet sich dabei von den berufsspezifischen Risikopunkten ab.

So geht es beim Arzt natürlich vorrangig um Behandlungsfehler oder vertragliche Aspekte. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern stehen eher materielle bzw. finanzielle Schäden im Vordergrund, während Architekten wegen möglicher Gefahren aus Bauvorhaben abgesichert sein müssen.

Andere Berufsgruppen sollten sich aber ebenfalls Gedanken darüber machen, ob solch eine Versicherung lohnt. Vor allem, wenn die Möglichkeit von Personenschäden besteht, empfiehlt sich solch eine Absicherung allemal.

 

Abzug als Betriebsausgabe

Bezüglich steuerlicher Aspekte ist klar: Eine Berufshaftpflicht ist eine Betriebsausgabe und entsprechend absetzbar. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Kombilösung aus privater und beruflicher Haftpflicht  abschließen, will sonst die Trennung zwischen privat und dienstlich kaum möglich ist und eine nicht-Anerkennung droht.

Und noch ein wichtiger Hinweis. Während private Haftpflichtversicherungen meist standardisiert sind, sollten Sie bei einer Berufshaftpflicht genau überprüfen, ob die gewählte Versicherung auch auf Ihre berufliche Situation passt. Ansonsten droht nur ein möglicherweise kostspieliges Unterfangen, das im Ernstfall nicht einmal hilft.

Neben der Berufshaftpflicht sollen Sie sich auch mit der Betriebshaftpflicht vertraut machen. Wo hier die Unterschiede zur Berufshaftpflicht liegen und was die betriebliche Haftpflicht leistet, kläre ich im morgigen Folge-Artikel.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller

Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

 

Bildnachweis: Gevestor

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