Lohnsteuerbescheinigung 2010 kann bei freiwillig gesetzlich Versicherten so bleiben
Bei einigen Lohnsteuerbescheinigungen 2010 sind die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. Dies müssen gesetzlich Versicherte laut Bundesfinanzministerium nicht korrigieren. Dennoch rät Dr. Erhard Liemen Betroffenen zur Prüfung ihres Steuerbescheids.
Es geht bei der Lohnsteuerbescheinigung 2010 um die Felder 25 und 26, bei denen Arbeitgebern ein Irrtum unterlaufen ist. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung dort nicht enthalten sind.
Die Lohnsteuerbescheinigung 2010 muss nicht korrigiert werden
Laut Bundesfinanzministerium müssen Sie das auch nicht gegenüber dem Finanzamt zu korrigieren. Eine etwaige fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung 2010 soll in allen Fällen maschinell erkannt werden. Dadurch werden die Beträge des Arbeitnehmers in korrekter Höhe als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Dennoch rät Dr. Erhard Liemen Betroffenen, ihren Steuerbescheid zu prüfen und notfalls Einspruch einzulegen.
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 10/2011)
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