Zensus 2011: Bald sind Ihre Daten dran!

Wir klären Sie über Ihre Pflichten bei der Volkszählung auf!

Halten Sie sich an wichtige Fristen und gefährden Sie nicht Ihr Vermögen!

Die Volkszählung 2011 geht jeden etwas an. Falls Sie eine Immobilie besitzen, fallen Sie definitiv in die Erfassung der Gebäude- und Haushaltszählung. Falls nicht, könnten sie von einem Interviewer im Rahmen der privaten Haushaltsbefragung erfasst werden. Jeder dritte Deutsche wird ab dem 9. Mai in die Befragung fallen.

Warum ich Ihnen das jetzt schon erzähle? Im Rahmen der Gebäude- und Haushaltsbefragung, verschickt das Statistische Bundesamt seit dem letzten Herbst Fragebögen an Immobilienbesitzer. Viele wussten nicht, dass Sie zur Auskunft verpflichtet sind. Das Resultat: Sie mussten zahlen und zum Teil sogar tief in die Tasche greifen.

Deshalb die Warnung: Halten Sie sich an Auskunfts- und Rücksende-Fristen beim Zensus 2011. Egal in welche Art der Befragung Sie fallen. Sie können nicht nach Lust und Laune entscheiden, ob Sie mit machen.

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Achtung: Eine Verweigerung der Daten kann Sie bis zu 10.000 Euro kosten!

Die Teilnahme an der Volkszählung ist Pflicht, für alle, die einen Fragebogen erhalten. Wenn Sie sich weigern die Fragebögen auszufüllen, können Sie mit einem Zwangsgeld belegt werden. Auch wenn Sie dieses gezahlt haben, erlischt Ihre Auskunftspflicht damit nicht! Die Höhe des Zwangsgeldes ist nicht einheitlich festgelegt. Die einzelnen Länder sind dafür zuständig. Fälle in Hamburg und Bremen beliefen sich auf 200 bis 250 Euro. In den einzelnen Bundesländern ist die Spanne für Zwangsgelder bis zu 10.000 Euro angesetzt. Eine konsequente Weigerung würde die Kosten also nur in die Höhe treiben!

Eine Fristüberschreitung kann Sie also bares Geld kosten. Ich bewahre Sie vor diesem Fehler. Klicken Sie hier für mein Vermögensschutzpaket 2011.

Vorsicht: Betrüger nutzen das Informationschaos aus!

Eine telefonische Befragung findet NICHT statt! Das Statistische Bundesamt verschickt im Rahmen der Vorbefragung im Moment nur postalische Fragebögen. Die Haushaltsbefragung wird über Interviewer stattfinden. Bei Anrufen angeblicher Statistikbehörden handelt es sich schlichtweg um Betrüger, die Ihre Daten für ihre unlauteren Machenschaften ergattern wollen. Deshalb rate ich Ihnen: Seien Sie auf der Hut und brechen Sie in so einem Fall das Gespräch sofort ab!

Fallen Sie nicht auf die Tricks privater Datensammler rein. Auch bei postalisch zugesandten Fragebögen sollten Sie unbedingt überprüfen, ob es sich beim Absender um das Statistische Bundesamt beziehungsweise das jeweilige Landesamt handelt.

Übrigens: Viele meiner Leser riefen mich im Rahmen meiner Redaktionssprechstunde an und fragten mich direkt nach meinem Rat. Sie konnten die Daten noch gerade rechtzeitig abschicken. Nutzen auch Sie diese Privilegien und meinen Rat als 2. Instanz für Ihre Sicherheit  im 30-Tage-Gratis-Test! .

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