Neuer Überweisungsstandard SEPA: Jetzt planen

SEPA soll Überweisungen billiger und sicherer machen

Ab kommenden Februar gilt im europäischen Zahlungsverkehr der neue Überweisungsstandard SEPA.

Unternehmen und Privatleute müssen bereits jetzt Vorkehrungen treffen, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden.

Zahlungen nach dem alten Format – Kontonummer und Bankleitzahl BLZ – werden nach der offiziellen Umstellung nicht mehr ausgeführt.

 

SEPA soll es preiswerter machen

Wenn Sie in den vergangenen Jahren Auslandsüberweisungen getätigt haben, wird Ihnen dies bekannt vorkommen.

Neben den nationalen Bankkonto-Nummern und Bankleitzahlen gibt es auch eine IBAN – International Bank Account Number – und eine BIC – Bank Identifier Code.

Mit der Einführung von SEPA (Single Euro Payment Area) sollen IBAN und BIC aber nicht nur im Auslandszahlungsverkehr, sondern auch bei nationalen Überweisungen und Lastschriften verwendet werden.

Die Idee hinter SEPA: Zum einen soll es zu einer Vereinheitlichung der Buchungsparameter kommen. Zum anderen sollen damit auch die Kosten der Überweisungen und damit die Kosten für die Kunden gesenkt werden.

Während die Umstellung bei einfachen Zahlungen unkompliziert erscheint, drohen Unternehmen gerade bei Lastschriften einige Fallstricke.

 

Mehr Bürokratie und Vorbereitung

Zukünftig reicht nicht mehr das einfache Vorliegen einer Einzugsermächtigung für die Lastschrift aus. Vielmehr müssen bei bei Lastschriften deutlich mehr Daten angegeben und Formalien eingehalten werden.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Verwendungszweck begrenzt auf 140 Zeichen
  • Vorlauffrist für SEPA-Lastschriften bis zu 5 Tage
  • Legitimierung der Lastschrift mit streng formalisiertem Mandat statt einfacher Einzugsermächtigung
  • Weitere notwendige Angaben wie Fälligkeitsdatum, Betrag, Mandatsreferenz und Gläubiger-ID

Die Gläubiger-ID ist bei der Bundesbank zu beantragen. Das gilt für alle, die weiterhin Lastschriften einziehen wollen.

Das so genannte Mandat löst die Einzugsermächtigung ab und besteht aus einem Formular mit umfangreichen Angaben zur Geschäftsbeziehung zwischen Kreditor und Debitor. Hinzu kommen explizite Weisungen für die Bank des Zahlungspflichtigen und der Hinweis auf eine Rückgabemöglichkeit von 8 Wochen. Außerdem muss der Rechungssteller seine Gläubiger–ID übermitteln und eine Referenz festlegen, die bei jeder Lastschrift ebenfalls mitgeteilt werden muss.

Sollte ein Mandat 36 Monate nicht genutzt worden sein, erlischt es. Eine Einzugsermächtigung galt bislang bis auf Widerruf.

 

4 Schritte zur Vorbereitung

Unternehmen müssen also gleich mehrere Vorbereitungsschritte für die SEPA-Einführung absolvieren. Es sind alle relevanten Überweisungs- und Lastschriftdaten inklusive der IBAN-Daten zu besorgen.

Es sind zweitens die entsprechenden Mandate einzuholen.

Als drittes ist die hauseigene Buchhaltungs- und Buchungssoftware auf die neuen Daten umzuzustellen. Und zum Abschluss sollte es mindestens einen Testlauf in Absprache mit der Hausbank geben.

Spätestens im Herbst sollte die interne Umstellung abgeschlossen sein, um in Ruhe auf Februar warten zu können. Wenn SEPA dann offiziell gestartet ist, wird nur noch das neue Format von den Banken verarbeitet.

Wer das verschlafen hat, dem drohen Mahnungen, Rückläufer und zusätzliche Kosten.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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