Neues Gesetz: Mehr Schutz für Anleger vor Falschberatung

© Jacek Michiej / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

immer wieder mussten wir Ihnen an dieser Stelle in den letzten Jahren über Fehlentwicklungen bei der Anlageberatung von Banken berichten. Was nicht nur durch die Finanzinstitute selbst verursacht wurde, sondern durch immer komplizierter werdende Dokumentations- und Haftungsverpflichtungen der Anlageberater.

Das Bürokratieungetüm, das 2010 auf den Weg gebracht wurde, heißt MiFiD und sollte eigentlich die Anleger besser schützen. Doch in der Praxis kam es nicht selten dazu, dass zwar kiloweise Protokolle ausgefüllt werden mussten, dafür aber die Qualität der Beratung auf der Stecke blieb und nur noch Standard-Lösungen angeboten wurden. Ein Umstand, mit dem weder die Politik noch die Finanzbranche selbst zufrieden war, wovon wir uns auf etlichen Branchenveranstaltungen in den letzten Jahren persönlich überzeugen konnten.

 

Gesetz nimmt Anbieter von Finanzprodukten stärker in die Pflicht

Nun hat die Bundesregierung vor wenigen Tagen einen neuen Versuch eines großen Wurfes gestartet und im Kabinett das so genannten Finanzmarkt-Novellierungs-Gesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll im Dezember des laufenden Jares in Kraft treten und etliche EU-Vorschriften in deutsches Gesetz transformieren.

Wobei das neue Gesetz auf den ersten Blick erst einmal durchaus positive Neuerungen bereithält. Positiv für Anleger: Das neue Gesetz will die Anbieter von Finanzprodukten und –Beratung stärker in die Pflicht nehmen. So sollen zu allen risikobehafteten Produkten von den Anbietern ab Jahresende neue Basisinformationsblätter erstellt werden.

 

Was in den neuen „Beipackzetteln“ aufgeführt werden muss

Enthalten diese falsche Angaben, können Sie darauf etwaige Schadenersatzansprüche stützen. Wer ein Finanzprodukt vertreibt, muss leicht verständlich über die Vor- und Nachteile informieren. Neben den Renditechancen sind auch die maximal möglichen Verluste der jeweiligen Anlage darzustellen. Aufklärung über die einmaligen und laufenden Kosten verschafft Ihnen ebenfalls mehr Transparenz.

Als Gegenleistung kann zukünftig auf die Beratungsprotokolle verzichtet werden. Diese werden abgelöst durch so genannte Geeignetheitserklärungen, mit denen der Berater dann erläutert, welche Art der Beratung erbracht wurde und dass er die Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden beachtet hat.

Allerdings ist noch fraglich, ob damit die zuletzt doch stark rückläufige Beratungsqualität wieder angehoben wird. Denn an der Grundproblematik einer verschärften Haftung des Beraters ändert auch das neue Modell nichts. Deshalb werden die Banken wohl erst sehr zögerlich reagieren.

 

Gesetz will mehr Transparenz schaffen, Praxis sieht anders aus

Neben den Fragen zur Beratung umfasst das neue Gesetz aber auch noch weitere Neuerungen. So wird künftig die Manipulation von Referenzzinsen unter Strafe gestellt. Sollte eine Bank auch nur versuchen, den Markt zu manipulieren, kann die BaFin gegen sie vorgehen. Außerdem gelten Publikationspflichten zukünftig auch für Unternehmen, die im wenig regulierten Freiverkehr notieren.

Allerdings hatte die Deutsche Börse AG schon zum Ende des letzten Jahres Veränderungen bei den Publizitätspflichten von börsennotierten Unternehmen vorgenommen. So müssen DAX-Unternehmen künftig nur noch vollständige Halbjahres- und Jahresberichte vorlegen. Statt der bisher vorgeschriebenen Quartalberichte gibt es nun nur noch die Forderung nach einer stark verkürzten Quartalsmitteilung.

 

Anleger müssen sich wieder mehr um eigene Informationen kümmern

Bei Firmen aus dem General Standard-Börsensegment entfällt die Plicht zur Quartalsmitteilung sogar komplett. Hier wird erst die Praxis zeigen, ob die Firmen das so umsetzen oder dem Druck der Investoren nach weiterhin hoher Transparenz folgen werden. Grundsätzlich dürfte es aber gerade für Kleinanleger schwieriger werden, ausreichend informative Berichte in die Hand zu bekommen, um darauf Anlageentscheidungen zu treffen.

Fazit: Die Denkrichtung des Gesetzgebers beim Schutz von Kleinhändlern ist zwar richtig, doch ob die praktische Umsetzung das hält, was das Gesetz versucht, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich gilt nach wie vor: Bei Entscheidungen über Ihr eigenes Geld sollten Sie nicht nur auf einen „Experten“ hören, sondern sich immer auch selbst ein Bild machen.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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