Versicherungen, Steuern, Recht – Das ändert sich 2014 (Teil 1)

Was sich für Sie im neuen Jahr ändert

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Das neue Jahr ist erst ein paar Tage alt. Vielleicht haben Sie dennoch schon Bekanntschaft geschlossen mit den zahlreichen Neuerungen, die für Sie im Beruf oder privatem Umfeld, bei Steuern und Versicherungsangelegenheiten mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind.

Wie ich es schon ankündigte, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen noch einmal einen Überblick zu geben, was so alles ab diesem Jahr geändert wurde. Heute der erste Teil.

 

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Wenn Sie bislang gut verdienen, müssen Sie ab diesem Jahr mehr für Ihre Sozialversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berappen. Denn die ausschlaggebende Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 € auf 4.050 €. Erst das diesen Betrag übersteigende Einkommen bleibt versicherungsfrei.

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet für Sie konkret, dass Sie rund 10 € pro Monat mehr an Sozialversicherungsabgaben abführen müssen.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, sich privat zu versichern, hat der Gesetzgeber mit dem neuen Jahr ebenfalls die Hürden etwas erhöht. Denn Arbeitnehmern ist es nun erst ab einem Einkommen von 53.550 € jährlich – macht 4.462,50 € monatlich – möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies ist aufs Jahr gerechnet eine Anhebung der Grenze um 1.200 €.

 

Rentenversicherung zieht mit

Nicht nur bei der Kranken- und Pflegeversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, sondern auch in der Rentenversicherung.

So liegt die zukünftige Einkommensgrenze für die Berechnung der gesetzlichen Rentenversicherung bei 5.950 € monatlich in West-Deutschland (plus 150 €) und 5.000 € monatlich im Osten Deutschlands (plus 100 €)

 

Wohn-Riester wird flexibler

Bei den staatlich geförderten Rentenmodellen nach Riester und Rürup hat die Regierung leicht nachgebessert. So soll der so genannte Wohn-Riester flexibler gehandhabt werden können. Der Wohn-Riester ist eine staatlich geförderte Rente, deren Erträge für den Kauf oder Bau einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses genutzt werden sollen.

Bislang war eine entsprechende Nutzung des Geldes erst in der Auszahlphase möglich. Nun sollen Sie die angesparten Gelder auch schon während der Laufzeit nutzen können. Vorausgesetzt, der in Anspruch genommene Betrag beträgt mehr als 3.000 € und es verbleiben ebenfalls mindestens 3.000 € im Riester-Vertrag.

 

Zusatzversicherungen werden besser gestellt

Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten verbessert, bei einem Riester-Vertrag auch Zusatzversicherungen gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit abzuschließen. Bislang konnten nur 15% der Altersvorsorgebeträge dafür eingesetzt werden. Zukünftig sind es bis zu 20%, was pro Förderberechtigten maximal 2.100 € im Jahr bedeutet.

Auch bei der Rürup-Rente wird nachgebessert, zumindest für den Zeitraum der Sparphase. Diese Rente wird vor allem Selbstständigen und Besserverdienenden angeboten, die aus den Bezugskriterien der Riester-Rente herausfallen. Ihnen wird nun steuerlich entgegengekommen, indem Sie nun 78% (bisher 76%) der Beträge als Sonderausgabenabzug (maximal 20.000 €) steuerlich geltend machen können.

 

Spätere steuerliche Belastung steigt

Allerdings wird dafür auch der Anteil bei der späteren nachgelagerten Besteuerung von 66% auf 68% angehoben. Gleichzeitig bekommen Sie aber nun auch bei der Rürup-Rente die Möglichkeit, sich zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung zu versichern.

Hier können Sie die beiden anderen Artikel nachlesen:

Teil 2 – Schwerpunkt Dienstreisen und Verkehr

Teil 3 – Schwerpunkt Immobilien und Wohnen

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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