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Die Zinsen in Deutschland sind niedrig. Teilweise gehen die ersten Bankinstitute dazu über, die Zinsen sogar auf weniger als 0 % zu senken. Sie können als Vermieter allerdings in einer bestimmten Angelegenheit mehr als 4 % Zinsen kassieren, berichtete der Deutsche Wirtschaftsbrief. Hier lesen Sie alle Fakten dazu.

Verzug bei der Mietzahlung

Es geht um Mietverzug, der relativ schnell eintritt. Normalerweise müssen Mieter die Miete am 3. Werktag eines Monats einzahlen. Bereits am 4. Werktag sind sie dann bereits in Verzug. Dabei gilt, dass Sie als Verzugszinsen einen Zins wählen können, der 5 Prozentpunkte oberhalb des Basiszinssatzes liegt.

Der Basiszins ist der von der Deutschen Bundesbank festgelegte Zinssatz, den Banken für ihre Einlagen bei der Zentralbank erhalten. Aktuell liegt dieser Zinssatz bei -0,88 %. Wenn Sie also 5 Prozentpunkte mehr kassieren dürfen, dann entspricht dies einem hohen Zinssatz von 4,12 %.

Soviel zahlt Ihnen keine Bank, und auch bei den Lebensversicherungen erhalten Sie lediglich auf die alten Verträge einen so hohen Abschlag. Sie müssen dafür auch wenig machen. Stellen Sie einfach die Rechnung – und schon kassieren Sie. Sie müssen keine Mahnung oder dergleichen schreiben, wie es sonst bei vielen Geschäften üblich ist.

So rechnen Sie den Zins aus

Es ist nicht schwierig, die Höhe des Zinssatzes selbst zu ermitteln. Sie legen schlicht den Mietsatz zugrunde, den Ihnen der Mieter schuldet. Dann ermitteln Sie die Anzahl der Tage des Verzugs. Sind dies beispielsweise 10 Tage, dann können Sie 10/365 Jahr in Rechnung stellen. Den Zinssatz nehmen Sie einfach mit diesem Faktor mal, also hier: 4,12 % * 10/365. Das wären hier 0,11 %. Schuldet Ihnen der Mieter also 1.000 Euro, dann könnten Sie 1,10 Euro erheben. Das ist nicht viel.

Anders liegt der Fall, wenn sich die Mietrückzahlungen stapeln. Bei 5.000 Euro für ein halbes Jahr würden Sie 5.000*0,5*4,12% in Rechnung stellen können. Das sind dann immerhin schon 103 Euro. Übrigens: Sofern der tatsächliche Schaden durch den Mietausfall höher ist, können Sie den tatsächlichen Schaden in Rechnung stellen.

Dies betrifft Situationen, in denen Sie selbst etwa einen Kredit aufnehmen müssen, den Sie ansonsten nicht genutzt hätten. Unabhängig davon: 4,12 % sind eine Verzinsung, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten und die auch Ihrer Mietpartei Schmerzen verursachen wird. Daher können Sie mit dieser Strafe auch drohen.

 

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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