Arme Anleger: Hier werden Investoren zweimal reingelegt

Der graue Kapitalmarkt lebt. Leider. Das Schlagwort ist unpräzise, da es am Ende meist nicht „grau“, sondern „schwarz“ für Anleger wird – allerdings ist klar, dass Sie als Investor auf solchen Märkten von Anbietern einfach hinter das Licht geführt werden. Aktuelle Fälle zeigen, dass die Tricks raffiniert werden. So haben sich mittlerweile offensichtlich einige Anlegerschutzvereine zusammengeschlossen, die nur deshalb existieren, weil gutwillige Investoren sich mit ihren Fällen dorthin wenden.

Daraufhin schreiben dann Anwaltskanzleien diese Opfer an und kassieren mächtig ab. Denn in aller Regel bestehen kaum Aussichten darauf, in Prozessen bzw. Verfahren dieser Art tatsächlich Geld zu verdienen oder zurückzubekommen.

Die extrem teure Gebührenfalle

Ganz oft geht es um Investitionen in geschlossene Immobilienfonds oder in Schiffsbeteiligungen. Solche Investitionen haben oft keine Chancen, wirtschaftlich zu Gewinnen zu führen. Denn Sie investieren dabei in unternehmerische Beteiligungen, die davon leben, dass die grundsätzlichen Annahmen langfristig stimmen. Bei Schiffen zum Beispiel funktioniert dies schon deshalb nicht, weil der Wettbewerb extrem ist. Die Frachtraten lassen sich nicht langfristig kalkulieren, dennoch werden große und größte Schiffe und damit Ladekapazitäten gebaut.

Viele Schiffe sind in den vergangenen Jahren leer geblieben. Liegekosten und die Personalkosten sowie die Kapitalbindung sorgen für riesige Verluste. Daran werden Anleger dann beteiligt, in dem sie ihre Einlagen zu weiten Teilen verlieren und darüberhinaus teils noch eine Nachschusspflicht eingehen müssen.

Anwälte machen sich dies wie beschrieben zunutze. Sie spielen mit den Verlustängsten der Investoren. Diese werden angeschrieben mit falschen Versprechungen, bei denen allein der Auftrag allerdings schon viel Geld kostet.

Dringlichkeit: Vorsicht

Meist verweisen diese Anwälte auf die besondere Dringlichkeit der Angelegenheit. Es würden Einspruchsfristen auslaufen, es müssten Schadenersatzansprüche angemeldet werden, es sei eine außergerichtliche Einigung möglich. All dies lassen sie in der Regel nicht auf sich beruhen, wenn Sie sich als Geschädigter nicht melden würden.

Es folgen weitere Anschreiben, in denen die Dringlichkeit noch einmal erhöht wird. All dies ist ärgerlich, in vielen Fällen aber formal legal. Die Anlegerschutzvereine sind dabei Adresssammelstellungen, zudem werden Informationen über den einzelnen Fall bereitgestellt, die sich wiederum in diesen Lockanschreiben verwerten lassen.

Unter dem Strich würden Sie also doppelt zur Kasse gebeten. Daher warne ich: Wenn Sie am grauen Kapitalmarkt investieren, in geschlossene Fonds, in Schiffsbeteiligungen oder andere windige Konstruktionen, wenden Sie sich einfach an den „Deutschen Wirtschaftsbrief“. Wir kennen Adressen von Anwälten oder Anlagegemeinschaften, die im betreffenden Fall mit hoher Sicherheit besser beraten werden. Und wir warnen ohnehin vor zahlreichen dubiosen Angeboten – sehen Sie sich unser Schutzprogramm hier einfach an.

 

Mit den besten Grüßen Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: In den kommenden Wochen werden wir übrigens weitere Investitionen in Aktien vornehmen. Die Abgeltungsteuer bleibt uns erhalten – dies begünstigt Sie. Klicken Sie einfach hier.

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