Betrug an privaten Haushalten: Vorsicht vor diesem Gutschrift-Trick

Es ist eigentlich unfassbar, wieviel Energie Kriminelle darauf verwenden, uns um unser Geld zu bringen. In der Redaktion des „Deutschen Wirtschaftsbriefs“ sind ungezählte Fälle verschiedenster Vorgehensweisen bekannt und durch Leser auch eingehend beschrieben worden. Wir warnen in unseren Ausgaben jeweils vor den neuesten Versuchen, Sie zu schädigen (hier können Sie sich übrigens dazu ausführlich ein Bild machen und sich selbst informieren: kostenfrei).

Nun ist allerdings ein Trick bekanntgeworden, der geeignet sein kann, viele Tausend Menschn um ihr Geld zu bringen. Weil das „Finanzamt“ – angeblich – beteiligt ist.

Gutschrift auf dem Konto

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten ein Schreiben vom „Finanzamt“, aus dem hervorgeht, Sie hätte eine hohe Steuergutschrift erhalten. Tage später wird diese Gutschrift dann auch noch auf ihrem Konto verbucht – Sie sind plötzlich und unvermutet einige Tausend Euro vermögender geworden, oder jedenfalls für kurze Zeit.

Denn einige Tage darauf wird ein Schreiben kommen, in dem man Ihnen mitteilt, die Berechnung sei falsch – Sie seien verpflichtet, das Guthaben zurückzuzahlen. Auf ein Konto etwa bei der Western Union. Dies ist so eingestellt, damit Sie den Betrag nicht einfach wieder zurückfordern können, also eine Rückbuchung veranlassen könnten. Sie überweisen also Geld in der Annahme, dies sei das Guthaben vom Finanzamt.

Weitere Tage später dann wird die ursprüngliche Überweisung des sogenannten Finanzamts einfach zurückgerufen – also neben Ihrer eigenen Überweisung, die Sie nicht mehr rückgängig machen können. Das Geld ist weg – und genau dies passiert offenbar in zahlreichen Fällen derzeit.

Grundsätzlich: Keine Überweisungen im Vertrauen

Dasselbe Schema, faktisch und rechtlich grundlose Überweisungen auf ein Konto, von dem aus Sie das Geld nicht mehr zurückbuchen können, hat es im Zusammenhang mit Wohnungsanmietungen gegeben. Die Eigentümer sind angeblich im Ausland, präsentieren eine Wohnung mit Bildern und bitten um Vorüberweisung der ersten Miete, um dann angeblich den Schlüssel vor Ort aushändigen zu lassen.

Wohnungen dieser Art werden auf bekannten Immobilien-Foren vermietet – bzw. scheinvermietet. Der ganze Vorgang ist natürlich ein Betrug – das Geld sehen die Geschädigten nie wieder. Deshalb kann der „Deutsche Wirtschaftsbrief“ nur eindringlich warnen: Am besten sollte niemals Geld ohne einen eindeutigen und durchsetzbaren Rechtsgrund überwiesen werden. Schon gar nicht an Konten im Ausland, an „Bestern Union“ oder ähnliche Konstruktionen, bei denen das Geld gleich bar abgehoben werden kann. Kennen Sie ähnliche Fälle, schreiben Sie uns gern. Wir freuen uns darauf.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: In den kommenden Wochen werden wir übrigens weitere Investitionen in Aktien vornehmen. Die Abgeltungsteuer bleibt uns erhalten – dies begünstigt Sie. Klicken Sie einfach hier.

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