Das Grundsteuer-Urteil betrifft alle – doch dahinter verbirgt sich noch viel mehr…
Dass die Grundsteuerberechnung nicht so bleiben wird, wie sie bislang ist, haben wir schon an verschiedenen Stellen geschrieben. Auch der „Deutsche Wirtschaftsbrief“ hat davor bereits gewarnt. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich die Besteuerung ändern muss. Dies haben Sie möglicherweise schon gelesen oder gehört – deshalb nur ein kurzer Satz dazu: Das Gericht ist der Meinung, dass die Einheitswerte als Wertmaßstab für die Berechnung veraltet sind. Das ist plausibel.
Aufkommensneutrale Änderung?
Anders als dargestellt jedoch steht keineswegs fest, dass die Änderung der Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein wird. Das Verfassungsgericht kann in dieser Frage gar nicht entscheiden. Es befindet nicht über die Höhe der Steuer an sich, sondern über die Berechnungsverfahren. Stellen wir uns also vor, es gebe eine Änderung des Finanzbedarfs im Staat. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Regierung ja mittlerweile die gemeinsame Bankenhaftung in der EU-Zone einleitet.
Ein anderer Grund könnte sein, dass die Zinsen nicht dauerhaft so niedrig bleiben, wie sie es aktuell sind. Dass also die Regierung plötzlich für ihre eigenen Schulden mehr Geld benötigt als bislang. Oder stellen wir uns vor, dass die Rentenkasse noch leerer ist als ohnehin schon angenommen. Oder die Bundeswehr saniert werden soll, nachdem ja vielerorts keine vernünftige Geräte mehr bereitstehen.
Dies alles legt nahe, dass die Regierung sowie die kleineren Gebietskörperschaften die Steuern eines Tages erhöhen werden. Es wäre nicht überraschend, wenn die Grundsteuer genau dies hergeben würde. Da Vermieter dies auf Mieter umlegen dürfen, würde die Gesamterhöhung auch Mieter treffen.
Vergessen: Die Grunderwerbsteuer
Aber im Zuge der Diskussion um die Grundsteuer ist meiner Meinung nach die andere Steuer vergessen worden, die im Immobiliensektor wichtig ist: Die Grunderwerbsteuer. Die sollte, so war es im Wahlkampf nebulös versprochen worden, künftig nicht mehr steigen, sondern eher sinken. Sie ist teils mit mehr als 6% vom Kaufpreis monströs hoch.
Davon ist nicht mehr die Rede. Vielmehr vermute ich, dass bei steigendem Finanzbedarf auch die Grunderwerbsteuer steigen wird. Im Deutschen Wirtschaftsbrief empfehle ich dazu stets, dass Sie zumindest den künftigen Bedarf rechtzeitig prüfen sollten – als Verkäufer, der den Verkaufspreis anpassen muss wie als Käufer, der mit höheren Kaufpreisen rechnen muss.
Noch etwas: Die Diskussion um die Grundsteuer verdrängt auch, dass die Mietpreisbremse wahrscheinlich weiter angezogen wird. Wer schnell ist und seine Mietverträge noch rechtzeitig anpasst, wird diese inzwischen fast heimliche Diskussion einfach überleben. Klicken Sie einfach hier – dann finden Sie zahlreiche Hinweise dazu im „Deutschen Wirtschaftsbrief“. Kostenfrei. Die Politik wird Ihnen nicht helfen.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Janne Jörg Kipp
Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“
P.S. Die GroKo ist im Amt. Das wird teuer, meinen Kritiker. Jetzt haben viele Angst um die Stärke der Finanzmärkte, um die Börsen. Dennoch: Es gibt zu allen Zeiten Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Die Liste mit meinen Gewinn-Garanten für 2018 finden Sie HIER
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