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Schön, dass wir in Deutschland verschiedenste politische Ansichten haben und auch haben dürfen. Dies wird am Sonntag wieder deutlich, wenn auch – aus Sicht der „Mitte“ – extreme Parteien um Ihre Stimme bitten. Nur an einem Punkt bin ich persönlich empfindlich: wenn es um das Eigentum geht, das uns das Grundgesetz ja zusichert. Die Politik hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gegen diesen Grundsatz des Grundgesetzes verhalten. Meistens rechtlich gerade noch abgesichert. In einem Fall jedoch gab es jetzt eine schallende Ohrfeige – und ich freue mich ehrlich gesagt darüber.

Mietpreisbremse „Ungleichbehandlung“

Das Landgericht Berlin bescheinigte der Regierung, die „Mietpreisbremse“ sei verfassungswidrig. Eine weitgehende Aussage, die auch beinhaltete, die Vorschrift im BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) würde zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“ führen.

Eigentlich unglaublich, dass ich das noch erleben darf. Denn tatsächlich geht es gegen die Vertragsfreiheit. Erklärt sich ein Mieter bereit, xyz als Miete zu zahlen, geschieht dies in der Regel zwar ungern, aber doch freiwillig. Die Vertragsfreiheit ist eine der großen Errungenschaften in Deutschland geworden.

Der große Knackpunkt aus juristischer Sicht jedoch ist wohl die Formulierung, in „angespannten Wohnungsmärkten“ sollten die Mieten auf das ortsübliche Niveau plus maximal 10 % begrenzt werden. Nun ist die Frage, ob dies gerechtfertig ist, sofern etwa die Mieten in einer Region höher sind als in der anderen. Die „Ungleichbehandlung“ bezieht sich also mehr auf die regionale Beschränkung.

Vorteil für Vermieter?

Vor allem aber würden auch die Vermieter einen Vorteil genießen, die bereits vor Jahren, also vor Einführung der Mietpreisbremse richtig abkassiert hatten. Wieder geht es nicht um den Schutz der Vermieter, wie ich ihn oben beschrieben hatte. Aber immerhin: Das Urteil zeigt auch, dass die Mietpreisbremse unausgegoren ist.

Jetzt kommt die schlechte Nachricht. Die Politik hat sich in den vergangenen Jahren als halsstarrig erwiesen Sie wird „nachbessern“ – das ist jetzt schon sicher. Das wiederum bedeutet, dass Vermieter künftig wieder gegängelt werden, auch wenn die Vertragsfreiheit wieder beeinträchtigt wird. Jetzt aber wendet sich immerhin ein Blatt zu Ihren Gunsten: Sie könnten, wie vom Gericht befürchtet, nun bis zu den nächsten politischen Korrekturen besonders hoch einsteigen im Mietpoker. Oder Sie lassen sich von uns im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ unter die Arme greifen.

Wir beraten Immobilieneigentümer und -vermieter mit Hinweisen zu Steuerthemen oder Rechtsfragen stets so, dass Ihre Rendite möglichst hoch ansteigt. Bevor der Gesetzgeber wieder alles umdreht, laden wir als Redaktion Sie gerne ein: lesen Sie einfach über mehrere Wochen kostenfrei mit.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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