Immobilien: Kennen Sie diesen Bildtrick?

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Wenn Sie trotz der hohen Preise jetzt noch auf Schnäppchenjagd gehen wollen, bietet der Immobilienmarkt immer noch einige schöne Objekte. Allerdings dürfte es immer schwieriger werden, unter den zahlreichen überteuerten Objekten genau jene zu finden, die ideal sind. Wenn Sie sich bei Ihrer Suche auf das Internet verlassen, dann unterliegen Sie gegebenenfalls wie viele andere der Macht der Bilder. Dort wird dargestellt, was sich nachher anders darstellt. Bis jetzt, denn der Deutsche Wirtschaftsbrief informiert nun darüber, dass ein „Bild im Internet zutreffen“ muss. Sehen Sie sich die Immobilienhinweise im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ einfach selbst an.

Oberlandesgericht Hamm entscheidet

Wenn Sie nun also solch eine Abbildung sehen, dann können Sie sich demnach auf das berufen, was Sie dort sehen. Denn die Eigenschaften dessen, was dort abgebildet sind, seien nicht unerheblich, so das OLG Hamm in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. U 66/15). Das bedeutet in der Praxis, dass Sie das, was Sie dort gesehen haben, später auch bekommen sollten, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist.

Das bedeutet allerdings auch, dass Sie Bilder, die Sie sehen und auf die Sie sich berufen würden, speichern. Gerade im Internet lassen sich die verkaufsrelevanten Abbildungen ansonsten in Sekundenschnelle vernichten, womit dieses verbraucherfreundliche Urteil ins Leere laufen würde.

Dennoch müssen Sie beim gegenwärtigen Immobilienmarkt besonders aufpassen, warnt der Deutsche Wirtschaftsbrief. Tatsächlich sind die Preise in vielen Regionen, vor allem in den großen Metropolen, bereits massiv angestiegen und drohen nun wieder etwas zu fallen. Sollten demnächst die Zinsen in der Euro-Zone analog zu den Raten in den USA wieder fallen, dann könnte die Nachfrage wieder einbrechen.

Immobilien: Steuerbelastung kann steigen

Zudem sollten Sie bedenken, dass die Steuerbelastung künftig weiter steigen kann. Dies allerdings wird Vermieter, Eigenheimbesitzer und Mieter am Ende gleichermaßen betreffen. Mit einer Ausnahme: Die Grunderwerbsteuer könnte in verschiedenen Bundesländern weiterhin anziehen. Diese würden Sie bei einer Vermietung nicht weiterreichen können.

Die Bundesländer haben exklusiv Zugriff auf diese Steuerart und dürften angesichts der drohenden Schuldenbegrenzung genau hier noch einmal den Hebel ansetzen. Möglicherweise wird dies erst nach der Bundestagswahl im September geschehen, dann allerdings könnten sich einige der ärmeren Länder relativ schnell an eine Anhebung machen, warnt der Deutsche Wirtschaftsbrief weiter. Die Konsequenz: Wer noch kaufen möchte, sollte sich im Zweifel beeilen, um zumindest bei dieser Steuerart zu sparen.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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